Was Sie auf einen Blick nach Portugal mitbringen dürfen
| Gegenstand | Aktuelle Regel | Beste Vorgehensweise |
|---|---|---|
| Sonstige Waren | Außerhalb der EU per Luft/See: Warenwert bis €430 steuer- und abgabenfrei | Belege aufbewahren |
| Lebensmittel | Fleisch und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern sind grundsätzlich verboten | Produkt und Herkunft prüfen |
| Arzneimittel | Für den persönlichen Bedarf; Rezept erforderlich | Medizinische Unterlagen mitführen |
| Alkohol & Tabak | Freimengen hängen von der Herkunft ab; die Nicht-EU-Befreiung gilt ab 17 Jahren | Mengen prüfen |
| Vapes & Nikotin | 30 ml E-Liquid; 20 g erhitzter Tabak/Pouches | Innerhalb der Freimenge bleiben |
| Bargeld | €10.000+ bei Ein- oder Ausreise in die EU: deklarieren | Die Erklärung einreichen |
Der entscheidende Unterschied ist nicht einfach „EU versus Nicht-EU-Land“. Zoll-, Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuergebiete haben nicht immer exakt dieselbe geografische Abgrenzung. Die meisten Reisenden, die aus dem regulären EU-Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuergebiet ankommen, unterliegen anderen Regeln als diejenigen, die aus einem Drittland einreisen; einige EU-Gebiete liegen jedoch außerhalb dieser Steuergebiete. Prüfen Sie das tatsächliche Abreisegebiet, wenn der Unterschied eine Freimenge beeinflusst.
Der Reiseführer der Steuer- und Zollbehörde Portugals enthält die unten verwendeten Freimengen für Reisende.
Stand der Prüfung: 11. August 2026. Anforderungen können sich ändern; prüfen Sie vor der Reise die verlinkten offiziellen Hinweise.
EU- und Nicht-EU-Ankünfte haben unterschiedliche Zollfreimengen
Passagiere, die Portugal von außerhalb des relevanten EU-Zoll- und Steuergebiets aus betreten, dürfen nichtgewerbliche Waren in ihrem persönlichen Gepäck innerhalb festgelegter Reisendenfreimengen mitbringen.
Für Reisende, die per Linienflug oder Schiff ankommen, beträgt die steuer- und abgabenfreie Wertfreimenge für „sonstige Waren“ €430 pro Person. Die Freimenge beträgt €300 bei Anreise mit anderen Verkehrsmitteln, einschließlich Straße oder Bahn, und €150 für Reisende unter 15 Jahren.
Diese Wertgrenzen gelten für Waren wie Geschenke, Kleidung, Elektronik und andere Einkäufe. Sie gelten getrennt von den spezifischen Verbrauchsteuerfreimengen für Tabak, Alkohol, E-Liquids und bestimmte Nikotinprodukte.
Ein eingeschränktes Produkt wird nicht allein deshalb zulässig, weil sein Wert unter €430 liegt. Lebensmittelkontrollen, Arzneimittelvorschriften, Beschränkungen für geschützte Arten und andere Einfuhranforderungen gelten unabhängig davon.
Reisen innerhalb des EU-Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuergebiets werden anders behandelt. Waren, die für den persönlichen Gebrauch erworben und mitgeführt werden, unterliegen in der Regel nicht derselben Reisendenfreimenge für Drittländer. Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol und Tabak haben eigene Regeln und Richtmengen, die Behörden zur Beurteilung heranziehen, ob es sich um eine persönliche oder gewerbliche Mitnahme handelt.
Da einige Gebiete, die mit EU-Mitgliedstaaten verbunden sind, außerhalb von Teilen des EU-Mehrwertsteuer- oder Verbrauchsteuersystems liegen, sollten Sie das Abreisegebiet prüfen und sich nicht nur auf den Ländernamen verlassen.
Lebensmittel, Fleisch, Milchprodukte, Pflanzen und frische Erzeugnisse

Die Lebensmittelregeln hängen stark davon ab, woher das Produkt stammt. Gewerbliche Verpackung oder ein ungeöffnetes Siegel machen ein Lebensmittel nicht automatisch zulässig.
Für Reisende, die aus den meisten Nicht-EU-Ländern einreisen, gelten in Portugal EU-Tiergesundheitsvorschriften, die die private Einfuhr von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Produkten grundsätzlich verbieten.
Die wichtigsten praktischen Regeln sind:
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Fleisch und Milchprodukte: Bringen Sie aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich kein Fleisch, keine Fleischprodukte, keine Milch und keine Milchprodukte mit, sofern keine besondere Ausnahme gilt.
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Fischereierzeugnisse: Zulässige Fisch- und Fischerzeugnisse dürfen in der Regel bis zu 20 kg pro Person mitgeführt werden, oder ein Fisch, wenn dieser einzelne Fisch mehr wiegt.
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Honig und bestimmte andere tierische Erzeugnisse: Für die betreffende Kategorie gilt in der Regel eine persönliche Freimenge von bis zu 2 kg.
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Säuglings- oder medizinische Lebensmittel: bis zu 2 kg können in Frage kommen, wenn die geltenden Bedingungen erfüllt sind, einschließlich geeigneter Handelsverpackung und ohne Erfordernis einer Kühlung vor dem Öffnen.
Portugals Generaldirektion für Ernährung und Veterinärangelegenheiten erläutert die Regeln für persönliche Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
Verbotene tierische Produkte können an der Grenze abgegeben werden. Nicht deklarierte verbotene Waren, die von den Behörden entdeckt werden, können beschlagnahmt und vernichtet werden; weitere Maßnahmen nach den geltenden Vorschriften sind möglich.
Pflanzen und frische Erzeugnisse unterliegen einem separaten Pflanzengesundheitssystem. Pflanzen zum Anpflanzen, viele Obst- und Gemüsesorten, Samen und Schnittblumen, die von außerhalb der EU eingeführt werden, benötigen in der Regel ein Pflanzengesundheitszeugnis.
Zu den wichtigsten Ausnahmen bei Obst gehören Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Datteln. Prüfen Sie die Leitfaden der Europäischen Kommission zum Pflanzenschutz, bevor Sie Pflanzen, Samen oder frische Erzeugnisse einpacken.
Vapes, E-Liquids, erhitzter Tabak und Nikotinbeutel

Die aktuellen portugiesischen Zollhinweise für Reisende nennen spezifische Verbrauchsteuerbefreiungen für mehrere nikotin- und tabakbezogene Produkte. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Menge für jede Art von Vape- oder Nikotinprodukt gilt.
Für berechtigte Reisende, die von außerhalb des EU-Verbrauchsteuergebiets einreisen, nennt der Leitfaden:
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E-Liquid für Einweg- oder nachfüllbare E-Zigaretten: 30 ml.
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Erhitzter Tabak: 20 g.
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Nikotinbeutel: 20 g.
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Schnupftabak: 250 g.
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Kautabak: 250 g.
Die 30-ml-Grenze gilt für E-Liquid, einschließlich der in Einweg- oder nachfüllbaren elektronischen Zigaretten enthaltenen Flüssigkeit. Der Reiseführer nennt keine separate Ausnahme für die Anzahl der Geräte selbst bei der elektronischen Hardware.
Ein neu gekauftes Vape-Gerät kann stattdessen für die allgemeine Wertfreigrenze für andere Waren relevant sein, wenn es aus dem außerhalb des geltenden EU-Steuergebiets eingeführt wird.
Dies sind Regeln für die Einreise an der Grenze und den Zoll. Wo ein Vape verwendet werden darf, wo Rauchen oder Vapen verboten ist und wie Nikotinprodukte nach der Einreise verkauft werden dürfen, sind getrennte Fragen des lokalen Rechts und keine Zollfreigrenzen.
Freimengen für Alkohol und Tabak
Reisende ab 17 Jahren, die aus einem Drittland einreisen, können Portugals spezifische Abgaben- und Steuerbefreiungen für Alkohol und Tabak nutzen. Reisende unter 17 Jahren erhalten diese Alkohol- oder Tabakbefreiungen nicht.
Bei einer berechtigten Ankunft aus einem Drittland beträgt die Tabakfreimenge:
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200 Zigaretten; oder
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100 Zigarillos; oder
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50 Zigarren; oder
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250 g Rauchtabak.
Innerhalb der gesamten Tabakfreimenge kann eine anteilige Kombination verwendet werden.
Die Alkoholbefreiung umfasst 1 Liter Spirituosen oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 22 % vol., oder 2 Liter zulässige alkoholische Erzeugnisse bis 22 % vol. sowie bis zu 4 Liter Stillwein und 16 Liter Bier.
Diese Mengen sind Zoll- und Steuerbefreiungen, keine allgemeinen Besitzgrenzen. Wer mehr mitführt, fällt mit den Waren außerhalb der Befreiung und sollte sie deklarieren. Eine Deklaration garantiert jedoch nicht automatisch, dass jede Menge oder jedes Produkt zugelassen wird.
Reisende, die Alkohol oder Tabak aus dem EU-Verbrauchsteuergebiet mitführen, unterliegen einem anderen System. Portugals Hinweise nennen Mengen zur Beurteilung, ob Verbrauchsteuerwaren für den Eigenbedarf mitgeführt werden, darunter 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 90 Liter Wein — davon höchstens 60 Liter Schaumwein — und 110 Liter Bier.
Arzneimittel und kontrollierte Substanzen
Medikamente, die nach Portugal mitgeführt werden, sollten auf das für den persönlichen Bedarf erforderliche Maß beschränkt sein und von der entsprechenden ärztlichen Verschreibung begleitet werden.
Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Medikament, das in Ihrem Heimatland routinemäßig verschrieben oder verkauft wird, an der portugiesischen Grenze automatisch genauso behandelt wird. Entscheidend ist der Wirkstoff, insbesondere bei Arzneimitteln mit narkotischen oder psychotropen Substanzen.
Die portugiesische Gesetzgebung zu kontrollierten Arzneimitteln erlaubt Reisenden, die die Grenze überqueren, für ihre eigene Behandlung kontrollierte Stoffe in einer Menge mitzuführen, die den für 30 Tage erforderlichen Bedarf nicht überschreitet, sofern sie medizinische Unterlagen vorlegen können, die den Bedarf an dem Medikament belegen.
Diese 30-Tage-Regel gilt für die betreffenden kontrollierten Stoffe und sollte nicht als allgemeine Mengenbegrenzung für alle gewöhnlichen verschreibungspflichtigen Medikamente dargestellt werden.
Wenn Ihre Behandlung einen kontrollierten Wirkstoff enthält, prüfen Sie vor der Abreise die aktuelle INFARMED-Gesetzgebung zu kontrollierten Substanzen.
Halten Sie das Rezept oder das erforderliche ärztliche Dokument bei der Ankunft griffbereit. Die verifizierten Regeln unterstützen das Mitführen medizinischer Unterlagen; sie legen in dieser Orientierungshilfe jedoch keine pauschale Anforderung fest, dass jedes Medikament eine englische Übersetzung haben oder in der Originalverpackung bleiben muss.
Bargeld, Einkäufe und die Anmeldung von Waren am Flughafen
Portugal schreibt kein Höchstlimit von €10.000 für die Menge an Bargeld vor, die ein Reisender mitführen darf. €10.000 ist ein Anmeldegrenzwert.
Jede Person, die mit €10.000 oder mehr in bar oder dem Gegenwert in Währungen oder anderen Instrumenten, die unter die EU-Definition fallen, in die EU ein- oder ausreist, muss beim Zoll eine Bargeldanmeldung abgeben.
Die Definition ist weiter gefasst als nur Banknoten und Münzen. Prüfen Sie vor Reisen mit größeren Geldbeträgen die aktuelle Vorschriften der Europäischen Kommission zur Bargeldkontrolle, um zu sehen, welche Instrumente und Waren einbezogen sind.
Wenn Portugal nicht Ihr erster Einreisepunkt in die EU ist, kann die relevante Zollformalität an dem Ort entstehen, an dem Sie tatsächlich in die EU einreisen, und nicht einfach an Ihrem endgültigen portugiesischen Flughafen.
Neue Elektronik, Geschenke und andere Einkäufe, die von außerhalb der EU mitgebracht werden, können auf die geltende allgemeine Reisefreigrenze angerechnet werden. Bewahren Sie Rechnungen oder andere Kaufnachweise auf, wenn Sie Waren mit höherem Wert mitführen.
Die portugiesischen Zollhinweise am Flughafen verwenden, sofern diese Kanäle verfügbar sind, die Spuren grün / Nichts zu deklarieren und rot / Waren zu deklarieren. Nutzen Sie den roten Kanal, wenn Ihre Waren angemeldet werden müssen oder wenn Sie unsicher sind, ob die Bedingungen für den grünen Kanal erfüllt sind.
Die Nutzung des grünen Kanals verhindert nicht, dass Zollbeamte Ihr Gepäck kontrollieren. Flughafenspezifische Informationen sind über Zollhinweise der ANA Flughäfen verfügbar.
Mobiles Internet nach dem Zoll
Sobald der Zoll passiert ist, kann die Nutzung einer Portugal eSIM mobile Daten bereitstellen, ohne dass nach der Ankunft sofort eine physische SIM-Karte gekauft werden muss.
Für einen umfassenderen Vergleich von Flughafen-SIMs, lokalen SIM-Karten, eSIMs, Roaming und WLAN lesen Sie Wie man in Portugal Internet bekommt: Flughafen-SIMs, lokale SIM-Karten, eSIMs und Pocket-WLAN.
Für Vergleiche von Anbietern, Tarifen und Netzabdeckung verwenden Sie Beste eSIM für Portugal: Preise und Netzwerke vergleichen.
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Portugal-Zoll-Checkliste vor dem Flug
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Bestätigen Sie, ob Ihr Abflugort innerhalb oder außerhalb des relevanten EU-Zoll-, Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuergebiets liegt.
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Halten Sie zulässige Einkäufe aus Drittländern per Luft- oder Seeweg innerhalb der Reisefreigrenze von €430 oder bereiten Sie sich darauf vor, sie anzumelden.
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Entfernen Sie verbotenes Fleisch und Milchprodukte und prüfen Sie Pflanzen, frische Erzeugnisse, Fisch und andere tierische Produkte vor dem Packen.
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Führen Sie das erforderliche Rezept oder die medizinischen Unterlagen für Medikamente mit und prüfen Sie kontrollierte Inhaltsstoffe separat.
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Vergleichen Sie Alkohol, Tabak, E-Liquid, erhitzte Tabakprodukte und Nikotinprodukte mit der richtigen Reisefreimenge.
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Geben Sie bei der Ein- oder Ausreise in die EU Bargeld in Höhe von 10.000 € oder mehr an und prüfen Sie, was die gesetzliche Definition von Bargeld umfasst.
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Nutzen Sie den Kanal „Waren zum Anmelden“, wenn Ihr Gepäck die Bedingungen für „Nichts zu deklarieren“ nicht eindeutig erfüllt.

